Sozialtopf - how to!

Wer hat Anspruch auf den Sozialtopf der HV Hochschule Burgenland?

Studierende der Hochschule Burgenland, welche im Sinne der Richtlinien die Kriterien erfüllen.

Wenn die Differenz zwischen den monatlichen Einnahmen und Ausgaben weniger als 100€ beträgt, oder eine andere finanzielle Notlage vorliegt. Dabei werden Ausgaben der studierenden Person oder eines gemeinsamen Haushalts gezählt.

Das Ereignis, welches zur sozialen Notlage geführt hat, darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Ihr könnt per Mail (sozref@hochschule-burgenland.at), per Post (Sozialreferat der HV Hochschule Burgenland, Campus 1, 7000 Eisenstadt), oder persönlich im ÖH-Office, Raum 0.25. ansuchen.

  1. Kopie des Studierendenausweises, Inskriptionsbestätigung für das laufende Semester, Studienerfolg
  2. Einkommensnachweis
  3. Bestätigungen über Unterstützungsleistungen (Zu- bzw. Absagen) von anderen Einrichtungen, Bescheide (auch negative) über staatliche Beihilfen, insbesondere Studien-, Familien- und Wohnbeihilfe,
  4. Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen
  5. Darstellung der wirtschaftlichen Lage der letzten drei Monate,
  6. Bestätigungen über entstandene Aufwendungen für Wohnen (Betriebskosten, Strom-/Heizkosten, etc.), Grundgebühren für Telefon und Rundfunk, Krankenversicherung
  7. Meldezettel der*des Studierenden sowie ggf. weiterer Familienmitglieder oder eine schriftliche Bestätigung über Wohnungslosigkeit
  8. Mietvertrag bzw. Benützungsvereinbarung
  9. Ausgefülltes Formular der HV Hochschule Burgenland

Der Maximalbetrag pro Semester beträgt 800 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um 200 Euro pro im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind. Die maximale Förderhöhe liegt jedoch bei insgesamt 1300 Euro.

Schick uns bitte so gut es geht alle Dokumente, die deine momentane Situation belegen können. Solltest du auf einzelne Dokumente keinen Zugriff haben, schreib es nachvollziehbar in das Begründungsschreiben.

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind und keine weiteren vom Sozialreferat gefordert werden, wird der Antrag je nach Nachfrage innerhalb eines Monats jedoch spätestens alle drei Monate vom Wirtschaftsreferat und Sozialreferat bearbeitet. Falls Unterlagen fehlen, wird die studierende Person aufgefordert, diese nachzureichen. Dafür hat die Person 30 Tage Zeit. Sollten die fehlenden Unterlagen innerhalb dieser 30 Tage nicht nachgereicht werden, wird der Antrag abgelehnt.

Nein. In den Richtlinien ist verankert welche Ausgaben berücksichtigt werden können. Lies dir dafür den Punkt 2.3. in den „Richtlinien Sozialtopf“ durch.

Ja.